Häufig gestellte Fragen

Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung

Fahrzeuge von Privatpersonen wie Autos und Motorräder müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zum TÜV. Wenn Sie den Termin verpassen, droht ein Bußgeld bei einer Fahrzeugkontrolle. Vermeiden Sie dies, indem Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig vorbereiten. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Kfz-Hauptuntersuchung und nutzen Sie unsere TÜV NORD-Checkliste, um Ihr Fahrzeug optimal auf die HU vorzubereiten.

  • Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“
  • Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
  • Durch die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt – soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
  • Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge.
    Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.

Plakette richtig lesen

Wann Ihr Fahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung ist bei allen Kraftfahrzeugen – für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 – und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 – Teil der Hauptuntersuchung.

  • Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024).
  • Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
  • Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen.
  • Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

TÜV-Plakettenfarben

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe rosa, ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht.

Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

>> Plakettenfarben und Fälligkeitsjahre

  • Grün: 2024
  • Orange: 2025
  • Blau: 2026
  • Gelb: 2027
  • Rot: 2028
  • Rosa: 2029

Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.

Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen u.a.:

  • Fahrwerk
  • Bremsen
  • Räder/Reifen
  • Rahmen/Karosserie
  • Auspuffanlage
  • Lenkung
  • Beleuchtung/elektrische Anlage
  • Scheiben/Spiegel
  • Ausrüstung wie
  • Warndreieck/Warnleuchte/Verbandkasten/Unterlegkeile
  • Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte
  • Elektronische
  • Sicherheitssysteme

TUEV-Prüfer und Prüfungsingenieure

Sie können sicher sein, dass Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung nur vom amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüferinnen und Prüfern oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren gründlich und fachgerecht geprüft wird. Unsere Experten kennen sich bestens mit den gesetzlichen Vorschriften aus und achten auf alle relevanten Sicherheitsaspekte. So können Sie beruhigt sein, dass Ihr Fahrzeug den Anforderungen entspricht und sicher im Straßenverkehr unterwegs ist.

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Fachwissen von TÜV NORD Mobilität. Wir stehen für Qualität, Zuverlässigkeit und Kompetenz in allen Fragen rund um die technische Sicherheit von Fahrzeugen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Hauptuntersuchung und überzeugen Sie sich selbst von unserem erstklassigen Service.

Um immer auf dem neusten Stand zu bleiben nehemn unsere erfahrenen und versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch regelmäßige an diversen Schulungen und Weiterbildungen teil.

UntersuchungsberichtUnsere Sachverständigen werden nach der Prüfung Ihres Fahrzeugs das Ergebnis mit Ihnen besprechen und Ihnen detailliert über potenzielle Risiken und Gefahren informieren. Zudem erhalten Sie einen schriftlichen Bericht, den Sie bis zur nächsten Hauptuntersuchung sicher aufbewahren sollten.

  • Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen.
  • Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen.
  • Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.

Es ist wichtig, die Hauptuntersuchung rechtzeitig durchzuführen, um Strafen zu vermeiden. Der Fahrzeughalter trägt die Verantwortung dafür, dass die vorgegebenen Fristen eingehalten werden. Wenn die Untersuchung beim TÜV NORD abgelaufen ist, gibt es Geldstrafen und Punkte in Flensburg je nach Dauer des Überziehens.

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei erheblichen Mängeln und Überschreitung der Nachprüffrist können zusätzliche Kosten entstehen. Beim TÜV NORD wird jedoch keine Strafe für das Überziehen der Nachprüffrist verhängt.

 

Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette zu bewegen. Der Fahrzeughalter muss sicherstellen, dass die vorgegebenen Fristen eingehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, mit abgelaufener Plakette zur Hauptuntersuchungsprüfung zu fahren.

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren.

Verpassen Sie den Termin für die Hauptuntersuchung, drohen Geldbußen vom Gesetzgeber. Die Prüfstelle selbst verhängt keine Strafen. Sollte die Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs feststellen, dass die HU abgelaufen ist, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung, um das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird der Termin für die nächste HU nicht rückdatiert. Wenn ein Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet war, ist es ratsam im Voraus mit der Zulassungsstelle zu klären, ob eine HU ausreicht oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

Erforderlich sind

  • der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief und gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein).
  • bei einer Nachuntersuchung wird der Untersuchungsbericht der vorherigen Hauptuntersuchung benötigt.
  • möglicherweise werden auch Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie Sonderrädern, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkrädern verlangt, sofern sie nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Mit unserem Online-Buchungssystem können einfach einen Wunschtermin vereinbaren.

Oder Sie rufen uns zu unseren Geschäftszeiten an: 0178 54 34 404.

Eine Anmeldung ist aber nicht zwingend erforderlich.

Die Hauptuntersuchung ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen.

Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV NORD Station fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins.

Die Zahl in der Mitte der HU Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Erfolgt die Hauptuntersuchung mit 2-monatiger Verspätung, wird eine sogenannte vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt. Das bedeutet, dass sie Ihr Fahrzeug einer noch genaueren Funktions- und Sicherheitsprüfung unterziehen. Mit einer vertieften Hauptuntersuchung steigen die Kosten für die Untersuchung um rund 20 Prozent – plus möglicher Reparaturkosten und einer weiteren Nachuntersuchung.

Mit ein paar einfachen Schritten können Sie Ihr Fahrzeug im Hinblick auf eventuelle Mängel prüfen und diese vor der Hauptuntersuchung beheben lassen. Nutzen Sie dazu unsere TÜV NORD Checkliste zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung.

Für eine normale Hauptuntersuchung sollten Sie eine Dauer von rund 30 Minuten für Ihr Fahrzeug einplanen. Wenn Sie vorab einen Termin vereinbaren, vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten.

Nein. Die Rückdatierung der HU-Plakette wurde durch eine erweiterte Hauptuntersuchung ersetzt. Eine erweiterte Hauptuntersuchung ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale Hauptuntersuchung.