Prüfstelle Bochum
Abgasuntersuchung in Bochum
Abgasuntersuchung als Teil der Hauptuntersuchung oder als Einzelleistung.
Abgasuntersuchung in Bochum
Bei der Abgasuntersuchung (AU) wird überprüft, ob das Abgasverhalten Ihres Fahrzeugs den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dabei werden das Motormanagement und das Abgasreinigungssystem kontrolliert und relevante Abgaswerte überprüft.
An unserem Standort in Bochum können Sie die Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeugs durchführen lassen. Moderne Prüf- und Messtechnik ermöglicht eine zuverlässige Kontrolle der abgasrelevanten Fahrzeugsysteme.
Die heutige Untersuchung wird auch als UMA – Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems bezeichnet. TÜV NORD weist darauf hin, dass bei modernen Fahrzeugen unter anderem die elektronische OBD-Schnittstelle des Fahrzeugs in die Prüfung einbezogen wird.
Was wird bei der Abgasuntersuchung geprüft?
Bei der AU wird kontrolliert, ob das Fahrzeug die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhält und das Motormanagement sowie die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktionieren.
Je nach Fahrzeug und Abgassystem kommen unterschiedliche Prüfverfahren zum Einsatz. Dazu gehören die elektronische Fahrzeugdiagnose über die OBD-Schnittstelle sowie entsprechende Abgasmessungen.
Dadurch können unter anderem Fehler erkannt werden, die Einfluss auf das Abgasverhalten des Fahrzeugs haben. Die Untersuchung erfolgt nach festgelegten technischen Standards. Auch die StVZO schreibt einheitliche Voraussetzungen und technische Standards für Untersuchungen der Abgase vor.
Ist die AU Bestandteil der Hauptuntersuchung?
Ja. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Deshalb gibt es auch keine separate sechseckige AU-Plakette mehr am vorderen Kennzeichen.
Die AU kann jedoch weiterhin separat durchgeführt und dokumentiert werden. Wird sie vor der Hauptuntersuchung durchgeführt, darf sie laut TÜV NORD frühestens einen Monat vor der HU erfolgen.
Wer ohnehin eine Hauptuntersuchung benötigt, kann HU und AU daher normalerweise gemeinsam durchführen lassen.
Abgasuntersuchung für Benziner und Diesel
Die Abgasuntersuchung betrifft sowohl Benzin- als auch Dieselfahrzeuge, sofern das jeweilige Fahrzeug unter die gesetzlichen Untersuchungsvorschriften fällt.
Je nach Antriebsart, Erstzulassung und technischer Ausstattung unterscheiden sich die Prüfverfahren. Bei modernen Fahrzeugen spielen insbesondere die elektronische Motorsteuerung, das Abgasreinigungssystem und die fahrzeugeigene Diagnose eine wichtige Rolle.
TÜV NORD nennt für Pkw grundsätzlich Benziner ab Erstzulassung 1. Juli 1969 und Dieselfahrzeuge ab 1. Januar 1977; auch bestimmte Motorräder unterliegen der entsprechenden Abgasuntersuchung.
Häufige Fragen
Fragen zu Abgasuntersuchung
Ist die Abgasuntersuchung noch Pflicht?
Ja. Die Untersuchung des Abgasverhaltens gehört bei den betroffenen Fahrzeugen weiterhin zum vorgeschriebenen Prüfprogramm. Seit 2010 ist sie Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Kann ich die AU einzeln durchführen lassen?
Ja. Die AU kann auch separat durchgeführt und dokumentiert werden. Soll sie anschließend für die HU verwendet werden, darf sie frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Was bedeutet AU beziehungsweise UMA?
AU steht für Abgasuntersuchung. Die heutige Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems wird auch als UMA bezeichnet.
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