Prüfstelle Bochum
Änderungsabnahme in Bochum nach § 19 StVZO
Änderungsabnahme für technische Änderungen und Anbauteile am Fahrzeug – zum Beispiel Felgen, Fahrwerk oder weitere genehmigungspflichtige Umbauten.
Änderungsabnahme in Bochum nach § 19 StVZO
Sie haben Felgen, Fahrwerk oder andere Bauteile an Ihrem Fahrzeug verändert? Abhängig vom verwendeten Bauteil und den dazugehörigen Genehmigungsunterlagen kann anschließend eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO erforderlich sein.
Bei der Änderungsabnahme wird geprüft, ob der Ein- oder Anbau fachgerecht erfolgt ist und die Vorgaben aus dem jeweiligen Prüfzeugnis eingehalten wurden.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis über die Abnahme der Fahrzeugänderung.
Ob eine Änderungsabnahme erforderlich ist, hängt immer vom Bauteil, seiner Genehmigung und den darin genannten Auflagen ab. § 19 StVZO regelt insbesondere, unter welchen Voraussetzungen die Betriebserlaubnis eines veränderten Fahrzeugs erhalten bleibt.
Welche Änderungen müssen abgenommen werden?
Eine Änderungsabnahme kann beispielsweise bei bestimmten technischen Veränderungen erforderlich sein, etwa bei:
Fahrwerksänderungen und Tieferlegungen
Sonderrädern und bestimmten Rad-Reifen-Kombinationen
Spurverbreiterungen
Anbauteilen
bestimmten Lenkrädern
Änderungen an der Fahrzeugbeleuchtung
weiteren Tuning- und Fahrzeugteilen
Entscheidend sind immer die zum Bauteil gehörenden Genehmigungs- und Prüfunterlagen.
Eine ABE bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass niemals eine Abnahme notwendig ist. Ist in der Genehmigung eine Abnahme ausdrücklich vorgeschrieben, muss diese durchgeführt werden. Bei EG- oder ECE-genehmigten Teilen ist dagegen in vielen Fällen keine zusätzliche Änderungsabnahme erforderlich, sofern alle Vorgaben eingehalten werden.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte die zum Umbau gehörenden Unterlagen mit.
Dazu können beispielsweise gehören:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Teilegutachten
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Teiletypgenehmigung
Genehmigungs- oder Herstellerunterlagen
Unterlagen bereits vorgenommener Änderungen
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto einfacher kann geprüft werden, ob das Bauteil für Ihr Fahrzeug vorgesehen ist und welche Auflagen bei der Montage einzuhalten sind.
Auch TÜV NORD empfiehlt, Prüfzeugnisse beziehungsweise Nachweise von Fahrzeugänderungen und Zubehörteilen zusammen mit den Fahrzeugunterlagen bereitzuhalten.
Änderungsabnahme oder Einzelabnahme?
Eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO und eine Einzelabnahme beziehungsweise Begutachtung nach § 21 StVZO sind nicht dasselbe.
Eine Änderungsabnahme kommt typischerweise infrage, wenn für ein Fahrzeugteil entsprechende Genehmigungs- oder Prüfunterlagen vorhanden sind und darin eine Abnahme vorgesehen ist.
Eine Begutachtung nach § 21 StVZO kann dagegen notwendig werden, wenn beispielsweise keine passenden Nachweise für die konkrete Fahrzeug-/Teilekombination vorliegen oder sich mehrere Veränderungen gegenseitig beeinflussen.
Ein typisches Beispiel nennt TÜV NORD bei der Kombination mehrerer Tuningteile wie Fahrwerk, Rad-Reifen-Kombination und verändertem Lenkrad. In solchen Fällen kann eine Einzelabnahme erforderlich sein.
Was passiert nach erfolgreicher Änderungsabnahme?
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Änderungsabnahme.
Ob die Änderung anschließend unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss oder die Bescheinigung zunächst zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden kann, ergibt sich aus dem jeweiligen Nachweis.
TÜV NORD weist darauf hin, dass in der Anbaubescheinigung angegeben wird, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere sofort oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist.
Die Bescheinigung sollten Sie deshalb sorgfältig aufbewahren und die darin enthaltenen Auflagen beachten.
Häufige Fragen
Fragen zu Änderungsabnahme
Wann brauche ich eine Änderungsabnahme?
Eine Änderungsabnahme kann erforderlich sein, wenn Sie genehmigungspflichtige Teile an Ihrem Fahrzeug ein- oder anbauen und die zugehörigen Unterlagen eine Abnahme vorschreiben. Maßgeblich sind immer die Genehmigung und deren Auflagen.
Brauche ich mit einer ABE immer eine Änderungsabnahme?
Nein. Bei einer ABE ist häufig keine zusätzliche Änderungsabnahme notwendig. Sie kann jedoch ausdrücklich in der ABE vorgeschrieben sein. Deshalb müssen die jeweiligen Auflagen geprüft werden.
Müssen neue Felgen eingetragen werden?
Das hängt von der Genehmigung der Felgen, dem Fahrzeug und der verwendeten Rad-Reifen-Kombination ab. Entscheidend sind ABE, Genehmigung beziehungsweise Prüfunterlagen und die darin enthaltenen Auflagen.
Muss eine Tieferlegung abgenommen werden?
Bei vielen Fahrwerksänderungen ist eine Prüfung beziehungsweise Abnahme erforderlich. Entscheidend sind auch hier die Unterlagen des verwendeten Fahrwerks und die konkrete Fahrzeugkonfiguration.
Was ist der Unterschied zwischen § 19 und § 21 StVZO?
§ 19 betrifft unter anderem die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis nach Fahrzeugänderungen und die Änderungsabnahme bestimmter genehmigter Teile. Eine Begutachtung nach § 21 kann unter anderem bei individuellen Umbauten oder fehlenden passenden Genehmigungsnachweisen notwendig werden.
Muss ich die Änderung anschließend eintragen lassen?
Das hängt von der ausgestellten Bescheinigung ab. Dort wird angegeben, ob die Fahrzeugpapiere unverzüglich geändert werden müssen oder der Nachweis zunächst mitzuführen ist.
Weitere Prüfungen
Weitere Leistungen
Hauptuntersuchung (HU)
Hauptuntersuchung für Pkw und weitere Fahrzeuge in Bochum. Fahrzeug prüfen lassen und bei erfolgreicher HU die neue Prüfplakette erhalten.
Mehr erfahren →Abgasuntersuchung
Abgasuntersuchung als Teil der Hauptuntersuchung oder als Einzelleistung.
Mehr erfahren →HU + AU
Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung in Bochum. HU und AU bequem in einem Termin durchführen lassen.
Mehr erfahren →