Wann ist eine Änderungsabnahme nötig?
Fahrzeugteile mit Teilegutachten dürfen nur verbaut werden, wenn der Anbau anschließend von einem Prüfingenieur abgenommen wird (§ 19 Abs. 3 StVZO). Ohne Abnahme erlischt die Betriebserlaubnis – mit Folgen für Versicherungsschutz und Bußgeld. Teile mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) brauchen in der Regel keine Abnahme; hier genügt es, die ABE mitzuführen, sofern keine Auflagen darin stehen.
Typische Umbauten
- Leichtmetallfelgen und andere Rad-Reifen-Kombinationen
- Tieferlegung, Gewinde- oder Sportfahrwerk
- Spurverbreiterungen und Distanzscheiben
- Anhängerkupplungen
- Abgasanlagen und Endschalldämpfer
- Spoiler, Lenkräder und weitere Anbauteile
So läuft die Abnahme ab
- Teil fachgerecht und gemäß den Auflagen im Teilegutachten anbauen (lassen).
- Termin buchen und das Fahrzeug mit Teilegutachten und Zulassungsbescheinigung Teil I vorstellen.
- Wir prüfen Anbau, Freigängigkeit, Auflagen und Verwendungsbereich.
- Sie erhalten die Abnahmebestätigung. Ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgesehen, legen Sie diese bei der Zulassungsstelle vor.
Für Änderungen ohne Teilegutachten ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO nötig. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.
Preise
| Fahrzeug / Position | Stufe 1 | Stufe 2 |
|---|---|---|
| Motorrad | 60,00 € | 69,00 € |
| Kfz / Anhänger bis 3,5 t | 65,00 € | 88,00 € |
| Nachuntersuchung | 33,00 € | 43,10 € |
Die Stufe richtet sich nach dem Prüfaufwand.
Die Stufe richtet sich nach dem Prüfaufwand. Mehrere Teile in einem Termin sparen Zeit und Geld.
