Ihr gutes Recht: freie Gutachterwahl
Waren Sie nicht schuld am Unfall, dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen – nur ein unabhängiges Gutachten vertritt Ihre Interessen.
Was das Gutachten enthält
- Fotodokumentation und Beschreibung aller Schäden
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und regionalen Stundensätzen
- merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
- Reparaturdauer und Nutzungsausfall
So gehen Sie vor
- Unfall dokumentieren: Fotos, Daten des Unfallgegners, Zeugen, ggf. Polizei.
- Uns kontaktieren – per Formular, Telefon oder WhatsApp.
- Besichtigung vereinbaren: bei uns in Bochum-Leithe, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort. [BITTE PRÜFEN: Einzugsgebiet für Besichtigungen vor Ort]
- Sie erhalten das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Bagatellschaden oder Gutachten?
Bei sehr kleinen Schäden – als Richtwert unter etwa 750 Euro – akzeptieren Versicherungen häufig nur einen Kostenvoranschlag. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf den Schaden oder anhand von Fotos.
