Prüfstelle Bochum

Kfz-Gutachter Bochum | Sachverständiger für Unfallgutachten

Unfallgutachten in Bochum-Leithe – auf Wunsch auch bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort des Fahrzeugs.

Kfz-Sachverständiger dokumentiert einen Unfallschaden an einem Fahrzeug in Bochum

Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall ist eine sorgfältige Dokumentation des Fahrzeugschadens besonders wichtig. Ein Unfallgutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Schaden nicht eindeutig geringfügig ist, möglicherweise verdeckte Beschädigungen vorliegen oder eine Wertminderung beziehungsweise ein wirtschaftlicher Totalschaden geprüft werden muss.

Das Ingenieurbüro Rely erstellt professionelle Unfallgutachten für beschädigte Fahrzeuge in Bochum und Umgebung. Dabei wird das Fahrzeug gründlich besichtigt, der Schaden fotografisch dokumentiert und fachgerecht bewertet.

Das Gutachten kann – abhängig vom jeweiligen Schadenfall – unter anderem Angaben zum erforderlichen Reparaturweg, zu den voraussichtlichen Reparaturkosten, zum Wiederbeschaffungswert, zum Restwert, zu einer möglichen Wertminderung sowie zur Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer enthalten.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich übernehmen. Bei einem kleineren Bagatellschaden kann dagegen ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sein. Ob ein vollständiges Unfallgutachten erforderlich ist, hängt deshalb immer vom konkreten Schaden ab.

Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen geeigneten Kfz-Gutachter auswählen. Sie müssen nicht allein deshalb den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen beauftragen. Bei einem Kaskoschaden können dagegen die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung Vorgaben zur Begutachtung enthalten.

Für die Fahrzeugbesichtigung kommt das Ingenieurbüro Rely auf Wunsch zu Ihnen, in Ihre Werkstatt oder an den Abstellort des beschädigten Fahrzeugs. Alternativ kann die Begutachtung an unserem Standort in der Krayer Straße 48 b in Bochum-Leithe stattfinden.

Sie erhalten eine verständliche und nachvollziehbare Dokumentation, die als technische Grundlage für die weitere Schadenabwicklung verwendet werden kann. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Kfz-Gutachter des Ingenieurbüros Rely dokumentiert einen Unfallschaden in Bochum

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?

Ob nach einem Verkehrsunfall ein vollständiges Unfallgutachten erforderlich ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht, hängt von der Art und dem voraussichtlichen Umfang des Fahrzeugschadens ab.

Bei einem kleinen, eindeutig überschaubaren Schaden können ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos als Schadennachweis ausreichend sein. Der Kostenvoranschlag enthält hauptsächlich die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Ein vollständiges Unfallgutachten ist umfangreicher. Es dokumentiert nicht nur die sichtbaren Beschädigungen und den erforderlichen Reparaturweg, sondern kann zusätzlich wichtige Werte und Schadenpositionen enthalten:

• Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs

• Restwert bei einem möglichen Totalschaden

• mögliche merkantile Wertminderung

• voraussichtliche Reparaturdauer

• voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer

• Nutzungsausfallklasse

• technische und fotografische Beweissicherung

Ein Unfallgutachten kann insbesondere sinnvoll sein, wenn mehrere Fahrzeugbereiche beschädigt wurden, verdeckte Schäden möglich sind, die Reparaturkosten nicht zuverlässig eingeschätzt werden können oder ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht ausgeschlossen werden kann.

Auch ein äußerlich kleiner Kratzer oder eine beschädigte Stoßstange lässt nicht immer erkennen, ob dahinterliegende Halterungen, Sensoren oder weitere Bauteile betroffen sind.

Eine für jeden Schaden gültige gesetzliche Bagatellgrenze gibt es nicht. Deshalb sollte nicht allein anhand des sichtbaren Schadenbildes entschieden werden. Schildern Sie uns den Unfall und die erkennbaren Beschädigungen. Wir klären mit Ihnen, welche Form der Schadenaufnahme für Ihren konkreten Fall infrage kommt.

Was wird bei einem Unfallgutachten geprüft und dokumentiert?

Bei der Begutachtung wird das beschädigte Fahrzeug sorgfältig besichtigt und eindeutig identifiziert. Der Kfz-Gutachter dokumentiert die sichtbaren Unfallschäden und prüft, welche Fahrzeugbereiche durch den Unfall zusätzlich betroffen sein könnten.

Auch ein äußerlich kleiner Schaden kann weitere Beschädigungen hinter Stoßfängern, Verkleidungen oder an angrenzenden Bauteilen verursacht haben. Ob solche verdeckten Schäden wahrscheinlich sind oder weitere Untersuchungen erforderlich werden, hängt vom jeweiligen Schadenbild ab.

Abhängig von Fahrzeug, Auftrag und Schadenumfang können im Unfallgutachten folgende Punkte berücksichtigt werden:

• technische Fahrzeugdaten und Fahrzeugidentifikationsnummer

• Kilometerstand, allgemeiner Zustand und Sonderausstattung

• sichtbare unfallbedingte Beschädigungen

• mögliche verdeckte Schäden an angrenzenden Bauteilen

• erkennbare Vorschäden und bereits ausgeführte Reparaturen

• fotografische Beweissicherung des Fahrzeugzustands

• erforderlicher Reparaturweg

• voraussichtliche Reparaturkosten

• voraussichtliche Reparaturdauer

• Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs

• Restwert bei einem möglichen wirtschaftlichen Totalschaden

• voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer

• mögliche merkantile Wertminderung

• Nutzungsausfallklasse, sofern diese für den Schadenfall relevant ist

• Hinweise zur Verkehrs- und Betriebssicherheit, soweit diese bei der Besichtigung festgestellt werden können

Der genaue Umfang des Gutachtens richtet sich immer nach dem jeweiligen Fahrzeug, dem erteilten Auftrag und dem entstandenen Schaden. Ziel ist eine nachvollziehbare technische und wirtschaftliche Dokumentation, die den tatsächlichen Fahrzeugschaden möglichst vollständig abbildet.

Unfallgutachten vor Ort in Bochum und Wattenscheid

Für die Begutachtung Ihres beschädigten Fahrzeugs haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können mit dem Fahrzeug zu unserem Standort in der Krayer Straße 48 b in Bochum-Leithe kommen. Auf Wunsch erfolgt die Schadenaufnahme auch bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort des Fahrzeugs.

Dadurch kann auch ein nicht mehr fahrbereites oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug begutachtet werden. Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung bitte mit, wo sich das Fahrzeug befindet und ob es frei zugänglich ist. So können wir die Besichtigung passend vorbereiten.

Unser Standort in Bochum-Leithe ist besonders gut aus Bochum-Wattenscheid, Höntrop, Westenfeld, Günnigfeld, Sevinghausen und Eppendorf erreichbar. Durch die Nähe zur A40, zur Anschlussstelle Gelsenkirchen-Süd und zur B227 bestehen ebenfalls kurze Anfahrtswege aus Essen-Kray, Essen-Freisenbruch, Essen-Horst, Gelsenkirchen-Rotthausen und Gelsenkirchen-Ückendorf.

Zur Vorbereitung der Begutachtung benötigen wir nach Möglichkeit die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein. Hilfreich sind außerdem vorhandene Unfallfotos, der Unfallbericht, die Versicherungsdaten des Unfallgegners, das gegnerische Kennzeichen, eine bereits vergebene Schadennummer sowie Angaben zu bekannten Vorschäden.

Nach der Besichtigung werden die aufgenommenen Fahrzeug- und Schadendaten ausgewertet. Anschließend wird das Unfallgutachten erstellt und Ihnen zur weiteren Schadenabwicklung zur Verfügung gestellt.

Rufen Sie uns unter 0178 54 34 404 an und teilen Sie uns mit, wo das beschädigte Fahrzeug steht. Gemeinsam stimmen wir den geeigneten Besichtigungsort und den weiteren Ablauf ab.

So läuft ein Unfallgutachten Schritt für Schritt ab

1. Kontakt aufnehmen

Rufen Sie das Ingenieurbüro Rely unter 0178 54 34 404 an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung. Schildern Sie uns kurz, wann der Unfall passiert ist, welches Fahrzeug beschädigt wurde und wo sich das Fahrzeug befindet.

2. Besichtigungsort abstimmen

Die Begutachtung kann an unserem Standort in der Krayer Straße 48 b in Bochum-Leithe, bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort des Fahrzeugs erfolgen. Auch bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug stimmen wir mit Ihnen eine geeignete Besichtigungsmöglichkeit ab.

3. Fahrzeug und Schaden dokumentieren

Bei der Besichtigung werden das Fahrzeug identifiziert, die technischen Fahrzeugdaten aufgenommen und die sichtbaren Beschädigungen sorgfältig untersucht. Der Schaden wird durch aussagekräftige Fotos dokumentiert. Erkennbare Vorschäden, der Kilometerstand und die Sonderausstattung werden berücksichtigt, soweit sie für das Gutachten relevant sind.

4. Reparaturweg und Fahrzeugwerte ermitteln

Nach der Schadenaufnahme werden die erforderlichen Reparaturmaßnahmen und die voraussichtlichen Reparaturkosten kalkuliert. Abhängig vom Schadenfall können außerdem der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine mögliche Wertminderung, die Reparaturdauer und weitere erforderliche Werte ermittelt werden.

5. Unfallgutachten erstellen und bereitstellen

Die aufgenommenen Daten, Fotos und Berechnungen werden in einem nachvollziehbaren Unfallgutachten zusammengefasst. Nach der Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten zur weiteren Verwendung bei der Schadenabwicklung.

Wie lange die Erstellung dauert, hängt vom Fahrzeug, dem Schadenumfang, den erforderlichen Recherchen und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Den weiteren Ablauf besprechen wir mit Ihnen nach der Fahrzeugbesichtigung.

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden: Wer bezahlt das Gutachten?

Ob die Kosten eines Unfallgutachtens von einer Versicherung übernommen werden, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder einen Kaskoschaden handelt.

Haftpflichtschaden bei einem unverschuldeten Unfall

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn eine andere Person den Verkehrsunfall verursacht hat und deren Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden einstehen muss.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schadenpositionen. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss diese Kosten normalerweise entsprechend der festgestellten Haftungsquote übernehmen.

Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen geeigneten Kfz-Gutachter auswählen. Sie sind nicht verpflichtet, allein den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu beauftragen.

Bei einem kleinen Bagatellschaden kann allerdings ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sein. Wird trotz eines eindeutig geringfügigen Schadens ein umfangreiches Gutachten beauftragt, kann ein eigenes Kostenrisiko entstehen.

Kaskoschaden über die eigene Versicherung

Bei einem selbst verursachten Unfall sowie bei bestimmten Wild-, Glas-, Diebstahl- oder Elementarschäden kann die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig sein.

Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres persönlichen Versicherungsvertrags. Die Versicherung kann Vorgaben zur Schadenmeldung, zur Fahrzeugbesichtigung und zur Auswahl des Gutachters machen. Deshalb sollten Sie die Beauftragung eines Gutachtens vorher mit Ihrer Versicherung abstimmen.

Unklare Haftung oder mögliche Mitschuld

Ist der Unfallhergang umstritten oder kommt eine Mitschuld infrage, kann sich die Haftungsquote auf die Erstattung der Gutachterkosten und weiterer Schadenpositionen auswirken.

Das Unfallgutachten liefert die technische und wirtschaftliche Dokumentation des Fahrzeugschadens. Es entscheidet nicht abschließend über die Schuldfrage und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Streitigkeiten kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein.

Jetzt Termin zur Schadenbegutachtung vereinbaren

Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten den entstandenen Fahrzeugschaden professionell dokumentieren und bewerten lassen? Kontaktieren Sie das Ingenieurbüro Rely und schildern Sie uns kurz Ihren Schadenfall.

Für eine schnelle Vorbereitung helfen uns folgende Angaben:

• um welches Fahrzeug es sich handelt

• wann und wo der Unfall passiert ist

• welche Schäden am Fahrzeug erkennbar sind

• ob das Fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist

• wo sich das beschädigte Fahrzeug derzeit befindet

• ob bereits eine Schadennummer der Versicherung vorliegt

Die Begutachtung kann an unserem Standort in Bochum-Leithe, bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort des Fahrzeugs stattfinden. Den passenden Besichtigungsort stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Sie erreichen das Ingenieurbüro Rely telefonisch unter 0178 54 34 404, per E-Mail an info@ingenieurbuero-rely.de oder über die Online-Terminvereinbarung auf unserer Website.

Ingenieurbüro Rely
TÜV NORD Station Bochum-Leithe
Krayer Straße 48 b
44866 Bochum

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie online einen Termin zur Schadenbegutachtung.

Häufige Fragen

Fragen zu Unfallgutachten

Welche Unterlagen benötige ich für ein Unfallgutachten?

Bringen Sie nach Möglichkeit die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein sowie Ihre Kontaktdaten mit. Hilfreich sind außerdem der Unfallbericht, vorhandene Fotos, das Kennzeichen und die Versicherungsdaten des Unfallgegners sowie eine bereits vergebene Schadennummer.

Falls vorhanden, sollten Sie uns auch den bisherigen Schriftverkehr mit der Versicherung und Informationen zu bekannten Vorschäden oder früheren Reparaturen zur Verfügung stellen. Fehlende Unterlagen können häufig nachgereicht werden. Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach mit, welche Dokumente bereits vorliegen.

Wie lange dauert die Besichtigung des Fahrzeugs?

Die Dauer der Fahrzeugbesichtigung hängt von der Fahrzeugart, der Zugänglichkeit und dem Umfang des Unfallschadens ab. Ein kleiner, gut zugänglicher Schaden kann schneller aufgenommen werden als umfangreiche Beschädigungen an mehreren Fahrzeugbereichen.

Bei der Besichtigung werden das Fahrzeug identifiziert, die Schäden untersucht und fotografisch dokumentiert. Zusätzlich können der Kilometerstand, die Ausstattung und erkennbare Vorschäden aufgenommen werden. Eine genauere Einschätzung zur benötigten Zeit erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.

Muss das beschädigte Fahrzeug noch fahrbereit sein?

Nein. Auch ein nicht mehr fahrbereites oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug kann begutachtet werden. Die Schadenaufnahme kann am Abstellort des Fahrzeugs, in einer Werkstatt oder an einem anderen vorher vereinbarten Standort erfolgen.

Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung bitte mit, wo sich das Fahrzeug befindet und ob es für die Besichtigung frei zugänglich ist. Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug sollte nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Was steht in einem Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dokumentiert das Fahrzeug, seinen Zustand und die festgestellten Unfallschäden. Je nach Schadenfall enthält es unter anderem eine Fotodokumentation, den erforderlichen Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer sowie technische Fahrzeugdaten und Angaben zur Sonderausstattung.

Zusätzlich können der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, die Wiederbeschaffungsdauer, eine mögliche merkantile Wertminderung und die Nutzungsausfallklasse ermittelt werden. Der genaue Inhalt richtet sich nach dem Fahrzeug, dem erteilten Auftrag und dem jeweiligen Schaden.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Bei einem kleinen, eindeutig überschaubaren Fahrzeugschaden können ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos als Schadennachweis ausreichen. Ein Kostenvoranschlag konzentriert sich hauptsächlich auf die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Sind verdeckte Schäden möglich, mehrere Fahrzeugbereiche betroffen oder werden zusätzlich Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Wertminderung benötigt, kann ein vollständiges Unfallgutachten sinnvoll sein. Eine für jeden Schaden geltende feste Bagatellgrenze gibt es nicht. Deshalb sollte immer der konkrete Schaden betrachtet werden.

Kann ich das Unfallgutachten an die Versicherung weitergeben?

Ja. Das fertige Unfallgutachten kann an die zuständige Versicherung, einen beauftragten Rechtsanwalt oder eine Werkstatt weitergegeben werden. Es dient als technische und wirtschaftliche Grundlage für die weitere Bearbeitung des Schadenfalls.

Das Gutachten dokumentiert den festgestellten Fahrzeugschaden und die ermittelten Werte. Über die rechtliche Haftung und die endgültige Regulierung entscheidet jedoch nicht der Kfz-Gutachter.

Wann brauche ich nach einem Unfall einen Kfz-Gutachter?

Ein ausführliches Unfallgutachten kann sinnvoll sein, wenn der Fahrzeugschaden nicht eindeutig geringfügig ist, verdeckte Beschädigungen möglich sind oder mehrere Fahrzeugbereiche betroffen sind.

Auch wenn eine Wertminderung oder ein wirtschaftlicher Totalschaden geprüft werden muss, reicht ein einfacher Kostenvoranschlag häufig nicht aus. Bei einem kleinen und klar überschaubaren Schaden können dagegen ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos genügen. Im Zweifel sollte der konkrete Schaden vorab mit einem Kfz-Sachverständigen besprochen werden.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich übernehmen.

Bei einem kleinen Bagatellschaden kann jedoch ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sein. Besteht eine Mitschuld oder ist die Haftung noch nicht eindeutig geklärt, kann sich die Haftungsquote auf die Erstattung der Gutachterkosten auswirken. Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen des eigenen Versicherungsvertrags.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich selbst einen geeigneten und unabhängigen Kfz-Gutachter auswählen. Sie sind nicht verpflichtet, allein den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu beauftragen.

Bei einem Kaskoschaden können dagegen die Bedingungen Ihres eigenen Versicherungsvertrags Vorgaben zur Begutachtung oder zur Auswahl des Gutachters enthalten. In diesem Fall sollte die Beauftragung vorher mit der eigenen Versicherung abgestimmt werden.

Was ist ein Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden wird ein geringfügiger und eindeutig überschaubarer Fahrzeugschaden bezeichnet. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen kleinen oberflächlichen Schaden, bei dem keine weiteren Beschädigungen an angrenzenden oder verdeckten Bauteilen zu erwarten sind.

Eine für jeden Fall geltende gesetzliche Eurogrenze gibt es nicht. Entscheidend sind der tatsächliche Reparaturaufwand und das konkrete Schadenbild. Bei einem Bagatellschaden können ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos ausreichend sein.

Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden?

Bei einem Haftpflichtschaden wurde Ihr Fahrzeug durch eine andere Person beschädigt. Ist der Unfallgegner verantwortlich, werden die ersatzfähigen Schadenpositionen grundsätzlich über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert.

Bei einem Kaskoschaden wenden Sie sich an Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung. Hier gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Die Versicherung kann Vorgaben zur Schadenmeldung, Fahrzeugbesichtigung und Auswahl des Gutachters machen.

Kommt der Kfz-Gutachter auch zu mir oder in meine Werkstatt?

Ja. Die Begutachtung kann bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort des beschädigten Fahrzeugs stattfinden. Alternativ können Sie das Fahrzeug an unserem Standort in der Krayer Straße 48 b in Bochum-Leithe begutachten lassen.

Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung bitte mit, wo sich das Fahrzeug befindet und ob es frei zugänglich ist. Anschließend stimmen wir den geeigneten Besichtigungsort mit Ihnen ab.

Wie läuft ein Unfallgutachten Schritt für Schritt ab?

Zuerst nehmen Sie Kontakt mit dem Ingenieurbüro Rely auf und schildern kurz den Unfall sowie die erkennbaren Fahrzeugschäden. Danach vereinbaren wir den Besichtigungsort und den Termin.

Bei der Besichtigung werden das Fahrzeug identifiziert, die Schäden untersucht und fotografisch dokumentiert. Anschließend werden der erforderliche Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten und – abhängig vom Schadenfall – weitere Fahrzeugwerte ermittelt. Die Ergebnisse werden in einem nachvollziehbaren Unfallgutachten zusammengefasst und Ihnen zur weiteren Schadenabwicklung zur Verfügung gestellt.

Wie schnell wird das Unfallgutachten fertiggestellt?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Fahrzeug, dem Umfang des Unfallschadens, den erforderlichen Recherchen und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Ein überschaubarer Schaden kann in der Regel schneller bearbeitet werden als ein komplexer Schaden oder ein möglicher wirtschaftlicher Totalschaden.

Nach der Fahrzeugbesichtigung kann das Ingenieurbüro Rely den erforderlichen Bearbeitungsumfang besser einschätzen und mit Ihnen den weiteren Ablauf abstimmen.

Für welche Fahrzeugarten erstellt das Ingenieurbüro Rely Unfallgutachten?

Das Ingenieurbüro Rely erstellt Unfall- und Schadengutachten für alle Fahrzeugarten. Dazu gehören unter anderem Pkw, Motorräder, Transporter, Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger und weitere Nutz- oder Sonderfahrzeuge.

Bei besonders großen, schweren oder speziell aufgebauten Fahrzeugen empfehlen wir eine kurze telefonische Rücksprache. So können der geeignete Besichtigungsort und die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorab abgestimmt werden.

Kann das Unfallgutachten direkt an die Versicherung geschickt werden?

Ja. Auf Wunsch kann das Ingenieurbüro Rely das fertiggestellte Unfallgutachten direkt an die zuständige Versicherung übermitteln.

Teilen Sie uns dafür bitte die Versicherung, die Schadennummer und die vorhandenen Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters mit. Ohne diese Angaben erhalten Sie das Gutachten zur eigenen Weiterleitung.

Wo befindet sich das Ingenieurbüro Rely in Bochum?

Das Ingenieurbüro Rely befindet sich in der Krayer Straße 48 b, 44866 Bochum. Der Standort liegt im Stadtteil Bochum-Leithe nahe Wattenscheid sowie den Stadtgrenzen zu Essen und Gelsenkirchen.

Durch die Nähe zur A40, zur Anschlussstelle Gelsenkirchen-Süd und zur B227 ist die Station auch aus Essen-Kray, Essen-Freisenbruch, Gelsenkirchen-Rotthausen und den umliegenden Stadtteilen gut erreichbar.

Wie erreiche ich den Kfz-Gutachter aus Bochum-Wattenscheid?

Aus Bochum-Wattenscheid erreichen Sie das Ingenieurbüro Rely über die A40 in Richtung Essen. Verlassen Sie die Autobahn an der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Süd und folgen Sie anschließend der Krayer Straße bis zur Hausnummer 48 b.

Alternativ gelangen Sie aus Wattenscheid über die Weststraße und die örtlichen Verbindungsstraßen in Richtung Bochum-Leithe zu unserem Standort. Eine genaue Route können Sie über den Routenplaner auf unserer Anfahrtsseite starten.