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Kfz-Sachverständiger · Bochum

Kfz-Gutachter in Bochum – Unfallgutachten nach einem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Wir dokumentieren den Schaden, ermitteln Reparaturkosten und Wertminderung und schicken das Gutachten an Sie oder Ihren Anwalt.

Kfz-Sachverständiger nimmt den Frontschaden eines Unfallfahrzeugs auf

Ihr gutes Recht: freie Gutachterwahl

Waren Sie nicht schuld am Unfall, dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen – nur ein unabhängiges Gutachten vertritt Ihre Interessen.

Was das Gutachten enthält

  • Fotodokumentation und Beschreibung aller Schäden
  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und regionalen Stundensätzen
  • merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Reparaturdauer und Nutzungsausfall

So gehen Sie vor

  1. Unfall dokumentieren: Fotos, Daten des Unfallgegners, Zeugen, ggf. Polizei.
  2. Uns kontaktieren – per Formular, Telefon oder WhatsApp.
  3. Besichtigung vereinbaren: bei uns in Bochum-Leithe, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort. [BITTE PRÜFEN: Einzugsgebiet für Besichtigungen vor Ort]
  4. Sie erhalten das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Bagatellschaden oder Gutachten?

Bei sehr kleinen Schäden – als Richtwert unter etwa 750 Euro – akzeptieren Versicherungen häufig nur einen Kostenvoranschlag. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf den Schaden oder anhand von Fotos.

Unfallgutachten anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin.

Pflichtfeld. Wir verwenden Ihre Angaben nur zur Bearbeitung der Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Fragen zu Unfallgutachten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0178 54 34 404 – wir helfen gern weiter.

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet.

Darf ich den Gutachter selbst auswählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl.

Kommen Sie auch zu mir?

Ja, auf Wunsch besichtigen wir das Fahrzeug bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

In der Regel innerhalb weniger Werktage nach der Besichtigung.

Was ist eine Wertminderung?

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert. Diesen Minderwert ermitteln wir im Gutachten – er steht Ihnen zusätzlich zu.

Brauche ich bei einem kleinen Schaden ein Gutachten?

Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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