Wer braucht eine Sicherheitsprüfung?
Die Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO betrifft vor allem gewerblich genutzte, schwere Fahrzeuge:
- Lkw und Zugmaschinen mit mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger mit mehr als 10 t zulässiger Gesamtmasse
- Kraftomnibusse
Die SP findet zwischen den Hauptuntersuchungen statt. Die genaue Frist hängt von Fahrzeugart und Alter ab und steht auf der SP-Prüfmarke bzw. im letzten Prüfprotokoll.
Was geprüft wird
- Bremsanlage mit Druckluftsystem, Bremszylindern und Leitungen
- Lenkung, Achsen, Federung und Radaufhängung
- Rahmen, Aufbaubefestigung und Kupplungseinrichtungen
- Reifen und Räder
- Auspuffanlage und Kraftstoffanlage
Prüfung bei uns
Ob ein Fahrzeug bei uns geprüft werden kann, hängt von Größe und Gewicht ab. Bitte fragen Sie vorab kurz an. [BITTE PRÜFEN: Welche Fahrzeugklassen, Gewichte und Abmessungen sind vor Ort möglich?]
Preis
Preis auf Anfrage, abhängig von Fahrzeugart und Prüfumfang. [BITTE PRÜFEN: Preis Sicherheitsprüfung]
