Fristen für Wohnwagen
- Bis 750 kg: erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
- Über 750 kg bis 3,5 t: alle 24 Monate
- Über 3,5 t: alle 12 Monate
Was geprüft wird
- Auflaufbremse, Handbremse, Bremsseile und Abreißseil
- Zugeinrichtung, Kupplung, Stabilisierungseinrichtung und Stützrad
- Achse, Stoßdämpfer, Rahmen und Unterboden
- Beleuchtung, 13-polige Steckdose und Kabel
- Reifen – Alter, Zustand und Tragfähigkeit
- Aufbau, Fenster, Türen und Befestigung von Anbauteilen
Gasprüfung im selben Termin
Seit dem 19. Juni 2025 ist für Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage alle zwei Jahre eine Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben. Sie ist nicht Teil der HU, lässt sich aber bei uns direkt mit erledigen: Gasprüfung buchen.
Gut vorbereitet
Kommen Sie mit dem Zugfahrzeug, mit dem Sie den Wohnwagen fahren, und bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I des Wohnwagens mit. Fahrradträger auf der Deichsel bitte möglichst leer.
Preise
| Fahrzeug / Position | ohne AU |
|---|---|
| Anhänger bis 3,5 t | 72,00 € |
| Anhänger bis 7,5 t | 107,00 € |
