Prüfstelle Bochum
Wohnwagen-HU in Bochum
Wohnwagen-HU in Bochum-Leithe beim TÜV NORD Partner Rely. Hauptuntersuchung für Caravans und Wohnanhänger – jetzt Termin vereinbaren.
Wohnwagen-HU in Bochum-Leithe
Sie suchen eine Prüfstelle für die Wohnwagen-HU in Bochum? Beim Ingenieurbüro Rely können Sie Ihren Caravan oder Wohnanhänger zur Hauptuntersuchung vorstellen. Die Prüfung erfolgt an unserer Kfz-Prüfstelle in Bochum-Leithe im Rahmen der Prüforganisation TÜV NORD.
Bei der Caravanprüfung wird kontrolliert, ob der Wohnwagen verkehrssicher, vorschriftsmäßig und technisch einwandfrei ist. Neben Bremsen, Reifen und Beleuchtung werden unter anderem Deichsel, Kupplung, Fahrgestell, Aufbau sowie fest montierte Anbauteile geprüft.
Besteht Ihr Wohnwagen die HU, wird die neue Prüfplakette am Kennzeichen angebracht und Sie erhalten den Untersuchungsbericht.
Vereinbaren Sie Ihren Termin für den Wohnwagen-TÜV in Bochum online oder telefonisch unter 0178 54 34 404.
Was wird bei der Caravanprüfung kontrolliert?
Bei der Hauptuntersuchung wird der technische Zustand des Wohnwagens durch Sicht-, Funktions- und Wirkprüfungen kontrolliert. Der genaue Prüfumfang richtet sich nach Gewicht, Bauart, Alter und technischer Ausstattung.
Geprüft werden unter anderem:
Fahrgestell und tragende Bauteile
Deichsel und Verbindungseinrichtung
Kupplungskopf und Sicherungseinrichtungen
Auflaufbremse und Bremsanlage
Feststellbremse und Abreißseil
Achsen, Federung und Radaufhängung
Reifen, Felgen und Radlager
Rückleuchten, Blinker und Bremsleuchten
Kennzeichenbeleuchtung und Rückstrahler
Stecker, Anschlusskabel und Elektrik
Aufbau, Türen, Klappen und Fenster
erkennbare Korrosion und Beschädigungen
fest montierte Markisen, Fahrradträger oder Rangierhilfen
Da ein Wohnwagen keinen eigenen Motor besitzt, ist keine Abgasuntersuchung erforderlich.
Wohnwagen auf die HU vorbereiten
Mit einer kurzen Kontrolle vor dem HU-Termin können Sie häufige Beanstandungen vermeiden. Schließen Sie den Wohnwagen an das Zugfahrzeug an und prüfen Sie sämtliche Leuchten, Blinker und Bremsleuchten.
Kontrollieren Sie außerdem:
Profiltiefe und Zustand der Reifen
sichtbare Risse oder Alterserscheinungen
korrekten Reifendruck
festen Sitz der Räder
Zustand von Deichsel und Kupplung
Funktion der Auflauf- und Feststellbremse
Zustand und Befestigung des Abreißseils
sicheren Verschluss von Türen und Außenklappen
feste Montage von Markise und Fahrradträger
gut lesbares und sicher befestigtes Kennzeichen
unbeschädigte Kabel und Steckverbindungen
Lose Gegenstände im Innenraum müssen für die Fahrt sicher verstaut werden. Der Wohnwagen darf beladen vorgestellt werden, solange das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten nicht überschritten werden.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnwagens benötigen Sie in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein.
Zusätzlich sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen, sofern sie vorhanden oder erforderlich sind:
Allgemeine Betriebserlaubnisse für Zubehörteile
Teilegutachten und Genehmigungen
vorhandene Änderungsabnahmen
Prüfunterlagen für technische Veränderungen
vorheriger Untersuchungsbericht bei einer Nachprüfung
Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem abgemeldeten Wohnwagen
vorhandenes Prüfbuch oder Bescheinigung der Gasprüfung
Das betrifft beispielsweise veränderte Räder, Rangierhilfen, Fahrradträger, Markisen, Auflastungen oder weitere nachträglich montierte Bauteile.
Wann muss ein Wohnwagen zum TÜV?
Die HU-Frist eines Wohnwagens richtet sich nach seinem zulässigen Gesamtgewicht und der technischen Ausführung.
Grundsätzlich gelten folgende Intervalle:
Wohnwagen bis 750 Kilogramm: erste HU nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre
Wohnwagen über 750 Kilogramm bis 3,5 Tonnen: grundsätzlich alle zwei Jahre
Wohnwagen über 3,5 Tonnen: grundsätzlich jährliche Hauptuntersuchung
Den verbindlichen Fälligkeitstermin finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf der runden Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.
Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr. Die senkrecht oben stehende Zahl des äußeren Zahlenrings zeigt den Monat der nächsten Wohnwagen-HU.
Gasprüfung für Wohnwagen und Caravans
Besitzt Ihr Wohnwagen eine fest eingebaute Flüssiggasanlage, ist zusätzlich eine Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben.
Seit dem 19. Juni 2025 müssen Wohnwagen und Caravans mit fest eingebauter Flüssiggasanlage grundsätzlich alle zwei Jahre eine gültige Gasprüfung nachweisen. Die Prüfung ist außerdem vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach bestimmten Änderungen an der Gasanlage erforderlich.
Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und rechtlich von der Hauptuntersuchung getrennt. Eine bestandene Wohnwagen-HU ersetzt deshalb nicht die vorgeschriebene Prüfung der Gasanlage.
Bringen Sie zur Gasprüfung das vorhandene Prüfbuch beziehungsweise die letzte Prüfbescheinigung mit. Eine geeignete Gasflasche sollte angeschlossen und ausreichend gefüllt sein.
Wenn Sie HU und Gasprüfung gemeinsam durchführen lassen möchten, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an.
Termin für die Wohnwagen-HU in Bochum vereinbaren
Ist die Hauptuntersuchung Ihres Wohnwagens fällig? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei unserer Kfz-Prüfstelle in Bochum-Leithe.
Ingenieurbüro Rely
Krayer Str. 48 b
44866 Bochum
Telefon: 0178 54 34 404
Unsere Prüfstelle ist aus Bochum-Wattenscheid, Leithe, Höntrop, Westenfeld sowie den angrenzenden Stadtteilen von Essen und Gelsenkirchen schnell erreichbar.
Geben Sie bei der Terminvereinbarung bitte das zulässige Gesamtgewicht sowie die ungefähre Länge, Breite und Höhe Ihres Wohnwagens an. So können wir vorab klären, ob alle Voraussetzungen für die Prüfung erfüllt sind.
Häufige Fragen
Fragen zu Wohnwagen-HU
Wie oft muss ein Wohnwagen zum TÜV?
Die meisten Wohnwagen müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Wohnwagen über 3,5 Tonnen müssen grundsätzlich jährlich geprüft werden. Den verbindlichen Termin finden Sie im Fahrzeugschein und auf der Prüfplakette.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnwagen und Wohnmobil?
Ein Wohnmobil besitzt einen eigenen Motor und kann selbstständig gefahren werden. Ein Wohnwagen beziehungsweise Caravan ist ein Anhänger und benötigt ein Zugfahrzeug. Daher unterscheiden sich auch einzelne Prüfpunkte der Hauptuntersuchung.
Benötigt ein Wohnwagen eine Abgasuntersuchung?
Nein. Da ein Wohnwagen keinen eigenen Motor besitzt, ist keine Abgasuntersuchung erforderlich.
Ist die Gasprüfung Bestandteil der Wohnwagen-HU?
Nein. Die Gasprüfung nach G 607 ist eine eigenständige gesetzliche Prüfung. Bei einer fest eingebauten Flüssiggasanlage muss sie grundsätzlich alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Kann ich HU und Gasprüfung gemeinsam durchführen lassen?
Das kann abhängig von der Terminplanung möglich sein. Geben Sie bereits bei der Buchung an, dass Sie neben der Wohnwagen-HU auch eine Gasprüfung benötigen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Caravanprüfung?
In der Regel benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei technischen Veränderungen sollten Sie zusätzlich ABE, Teilegutachten, Genehmigungen und vorhandene Änderungsabnahmen mitbringen.
Muss das Zugfahrzeug bei der Wohnwagen-HU dabei sein?
Der Wohnwagen muss verkehrssicher zur Prüfstelle gebracht werden. Für die Kontrolle der Beleuchtung und weitere Funktionsprüfungen ist ein geeignetes Zugfahrzeug erforderlich.
Was passiert, wenn der Wohnwagen die HU nicht besteht?
Die festgestellten Mängel werden im Untersuchungsbericht dokumentiert. Wird keine neue Prüfplakette erteilt, müssen die Mängel behoben und der Wohnwagen grundsätzlich innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden.
Was kostet der TÜV für einen Wohnwagen?
Die Kosten richten sich unter anderem nach dem zulässigen Gesamtgewicht und dem erforderlichen Prüfumfang. Den aktuellen Preis finden Sie auf unserer Preisseite oder erhalten ihn telefonisch auf Anfrage.
Benötige ich einen Termin für die Wohnwagen-HU in Bochum?
Ein Termin ist empfehlenswert. Geben Sie bei der Buchung bitte Gewicht und Abmessungen des Wohnwagens sowie den zusätzlichen Wunsch nach einer Gasprüfung an.
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