Seit Juni 2025 Pflicht
Seit dem 19. Juni 2025 gilt: Wohnmobile, Wohnwagen und Caravan-Anhänger mit fest eingebauter Flüssiggasanlage müssen alle zwei Jahre zur Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 – unabhängig davon, ob die Anlage während der Fahrt betrieben wird. Die Prüfung ist nicht Teil der Hauptuntersuchung, lässt sich bei uns aber direkt mit der HU kombinieren.
Wer die Frist überschreitet, riskiert ein Verwarngeld – vor allem aber geht es um Ihre Sicherheit auf der Reise und auf dem Campingplatz.
Was wir prüfen
- Dichtheit der gesamten Anlage mit Prüfdruck
- Druckregler, Schlauchleitungen und Anschlüsse – auch auf Alter und Zulassung
- Verbrauchsgeräte wie Heizung, Kocher, Kühlschrank und Boiler
- Abgasführung der Heizung und Belüftungsöffnungen
- Gasflaschenkasten, Flaschenbefestigung und Bodenentlüftung
Das bekommen Sie
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Prüfbescheinigung und die Prüfplakette für die Gasanlage. Bewahren Sie die Bescheinigung im Fahrzeug auf – Campingplätze und Fähren fragen häufig danach.
Vorbereitung
- Gasflasche angeschlossen und gefüllt mitbringen
- Zugang zu Gaskasten, Heizung und Kühlschrank frei halten
- letzte Prüfbescheinigung und Prüfbuch mitbringen, falls vorhanden
Hersteller empfehlen, Druckregler und Schlauchleitungen spätestens nach zehn Jahren zu tauschen – auf das Herstelldatum achten wir bei der Prüfung.
Kombinieren und Zeit sparen
Steht auch die Hauptuntersuchung an, buchen Sie die Wohnmobil-HU bzw. Wohnwagen-HU und die Gasprüfung direkt hintereinander. [BITTE PRÜFEN: Preis Gasprüfung, ggf. Kombipreis mit HU]
