Alle zwei Jahre zur HU
Motorräder müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung – auch die erste HU ist bereits nach zwei Jahren fällig. Bei den meisten Krafträdern gehört die Abgasuntersuchung dazu. Den Fälligkeitsmonat sehen Sie auf der Plakette am Kennzeichen.
Darauf achten wir bei Motorrädern
- Bremsen: Wirkung vorn und hinten, Bremsscheiben, Beläge und Leitungen
- Fahrwerk: Gabel, Lenkkopflager, Schwinge und Federbeine
- Antrieb: Kette, Ritzel und Kettenrad oder Kardan
- Reifen: Profil, Alter, Zustand und Freigabe für das Fahrzeug
- Licht und Elektrik: Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung
- Auspuff und Geräusch: Zulässigkeit der Anlage, Kennzeichnung und Zustand
Umbauten am Motorrad
Kurzer Kennzeichenhalter, Zubehörblinker, andere Spiegel oder ein Sportauspuff: Achten Sie auf E-Prüfzeichen, ABE oder Teilegutachten. Teile mit Teilegutachten nehmen wir im selben Termin ab – siehe Änderungsabnahme.
Preise
| Fahrzeug / Position | ohne AU | mit AU |
|---|---|---|
| Motorrad | 69,90 € | 99,00 € |
Abnahme von Anbauteilen am Motorrad: 60,00 € bzw. 69,00 € je nach Aufwand.
